Grundsätzlich unterliegen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland unter der Bagatellgrenze einer Anmeldepflicht. Diese müssen vom gesetzestreuen Bürger beim Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) angemeldet werden.
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur bzw. Marktstammdatenregister kann komfortabel online erledigt werden. Dem Stromnetzbetreiber müssen sie lediglich mitteilen, dass sie ein entsprechendes Balkonkraftwerk betreiben. Die meisten Netzbetreiber haben hierfür ein entsprechendes Formular vorbereitet.
Links zur Anmeldung: