Was gibt es bei der Anmeldung meines Balkonkraftwerkes zu beachten?
Bevor du dich mit der eigentlichen Anmeldung beschäftigst, solltest du sicherstellen, dass dein Balkonkraftwerk die technischen Voraussetzungen erfüllt:
Wechselrichterleistung
Diese darf 800 VA (Voltampere), was in etwa 800 Watt entspricht, nicht überschreiten. Die Modulleistung spielt dabei keine Rolle.
Der Wechselrichter wandelt den von den Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, der dann ins Hausnetz eingespeist wird. Die Begrenzung auf 800 VA dient der Netzstabilität und soll verhindern, dass zu viel Strom gleichzeitig eingespeist wird.
Mögliche Konstellationen (Beispiele):
- Wechselrichter 400 VA (= 400 W) und 1x 400 Wp Modul (= 400 W Modulleistung)
- Wechselrichter 400 VA (= 400 W) und 2x 400 Wp Modul (= 800 W Modulleistung)
- Wechselrichter 800 VA (= 800 W) und 4x 300 Wp Modul (= 1200 W Modulleistung)
Stecker
Dein Balkonkraftwerk muss über einen speziellen Schuko-Stecker verfügen, der für die Einspeisung von Strom ins Hausnetz geeignet ist.
Stromzähler
Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 im April 2024 müssen Betreiber von Balkonkraftwerken ihren Zählertyp bei der Anmeldung angeben. Moderne digitale Zähler und Smart Meter verfügen standardmäßig über eine Rücklaufsperre, die verhindert, dass eingespeister Strom mit verbrauchtem Strom verrechnet wird. Ältere Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre dürfen seit der Gesetzesänderung übergangsweise bis zu vier Monate weiterbetrieben werden. Nach der Anmeldung hat der Netzbetreiber vier Monate Zeit, zu prüfen, ob ein Zählertausch erforderlich ist.
Rechtliche Aspekte und Fristen
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist in Deutschland gesetzlich. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe der Anlage und dient der Transparenz sowie der Netzstabilität.
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Die Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks gilt als Ordnungswidrigkeit und könnte theoretisch mit einem Bußgeld bestraft werden. In der Praxis gibt es jedoch nur wenige bekannte Fälle, in denen tatsächlich Strafen verhängt wurden.