Muss ich ein Balkonkraftwerk irgendwo anmelden?
Der Anmeldeprozess für Balkonkraftwerke in Deutschland hat seit dem 1. April 2024 eine bedeutende Vereinfachung erfahren. Die bisherige Pflicht zur separaten Anmeldung beim Netzbetreiber wurde abgeschafft. Stattdessen müssen Betreiber ihre Anlagen nun lediglich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eintragen. Diese Straffung des Verfahrens stellt eine erhebliche Erleichterung für Besitzer von Balkonkraftwerken dar und reduziert den bürokratischen Aufwand deutlich.
Wie kann ich ein Balkonkraftwerk im MaStR anmelden?
Um ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden, sind folgende Schritte notwendig:
- Öffnen Sie die MaStR-Website (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ ) und wählen Sie "Registrierung starten"
- Klicken Sie auf "Registrierung einer Solaranlage" und "Steckerfertige Solaranlage"
- Erstellen Sie ein Konto oder melden Sie sich an
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Tragen Sie die wesentlichen Daten Ihres Balkonkraftwerks ein:
- Modulanzahl und -leistung
- Wechselrichterleistung (max. 800 Watt)
- Anlagenstandort
- Inbetriebnahmedatum
- Geben Sie Ihre Zählernummer ein
- Prüfen und bestätigen Sie Ihre Angaben
Die kostenlose Registrierung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme erfolgen. Seit der Vereinfachung müssen Betreiber nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk machen, statt der zuvor erforderlichen 20. Eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.