Was passiert, wenn ein Balkonkraftwerk nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet wird?
Die Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber in der Praxis sind die Konsequenzen oft weniger dramatisch als man zunächst annehmen könnte.
Mögliche Strafen
Theoretisch droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro, jedoch werden in der Realität meist deutlich geringere Beträge zwischen 20 und 500 Euro angesetzt, falls überhaupt eine Strafe verhängt wird.
Zudem könnte der Netzbetreiber eine Strafzahlung von bis zu 10 Euro monatlich pro Kilowatt installierter Leistung fordern, was bei einem typischen 800-Watt-Balkonkraftwerk etwa 8 Euro pro Monat entspräche.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass laut deutscher Gesellschaft für Sonnenenergie bisher kaum Fälle bekannt sind, in denen tatsächlich Strafen verhängt wurden.
Seit April 2024 wurde die Registrierung im Marktstammdatenregister erheblich vereinfacht, sodass nur noch wenige grundlegende Informationen erforderlich sind. Der Anmeldeprozess ist kostenlos, dauert nur wenige Minuten und kann bequem online durchgeführt werden. Durch die Anmeldung vermeiden Sie nicht nur potenzielle rechtliche Probleme, sondern tragen auch zur Transparenz und Planung im Energiesektor bei.