Was passiert wenn man seine Anlage nicht anmledet?

Nulleinspeisung ohne Anmeldung: Droht eine Strafe?

Die Nutzung von Balkonkraftwerken oder kleinen PV-Anlagen mit sogenannter Nulleinspeisung wird immer beliebter. Viele Betreiber stellen sich jedoch die Frage, ob sie ihre Anlage auch ohne Anmeldung beim Netzbetreiber betreiben dürfen – und welche rechtlichen Konsequenzen drohen können. In diesem Artikel klären wir, ob bei einer Nulleinspeisung ohne Anmeldung eine Strafe möglich ist und welche Vorschriften gelten.

 

Was ist Nulleinspeisung und wie funktioniert sie?

Bei einer Nulleinspeisung wird sichergestellt, dass kein Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Der erzeugte Strom aus der Solaranlage wird vollständig selbst genutzt oder durch Regelung im Wechselrichter reduziert. Dies kann durch eine smarte Steuerung, einen Batteriespeicher oder ein exaktes Energiemanagement erfolgen. Häufig kommt dabei ein System wie Smart Micro Solar zum Einsatz, um eine präzise Regelung und Anpassung an den Verbrauch zu ermöglichen.

Diese Art der Stromnutzung wird auch als Eigenversorgung bezeichnet. Es handelt sich trotzdem um eine netzgekoppelte PV-Anlage, da sie mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist.

 

Ist eine Anmeldung bei Nulleinspeisung erforderlich?

Anmeldung beim Netzbetreiber

Ja – auch bei Nulleinspeisung ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber gesetzlich vorgeschrieben. Das liegt daran, dass jede Anlage, die ans öffentliche Netz angeschlossen ist, unter die Vorschriften der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) fällt. Die technische Umsetzung der Null Einspeisung ändert nichts an der Verbindung zum Stromnetz.

Selbst wenn durch die Steuerung des Wechselrichters keine Einspeisung erfolgt, bleibt die Meldepflicht beim Netzbetreiber bestehen. Auch bei einer PV-Anlage mit nur 300 W Leistung besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Anmeldung.

 

Registrierung im Marktstammdatenregister

Zusätzlich zur Anmeldung beim Netzbetreiber ist eine Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur verpflichtend. Diese gilt bereits ab 1 Watt Leistung, auch bei vollständiger Nulleinspeisung.

 

Welche Strafen drohen bei fehlender Anmeldung?

Wer seine Anlage nicht ordnungsgemäß angemeldet oder registriert hat, riskiert rechtliche Konsequenzen:

  • Bußgeld: Die Bundesnetzagentur kann bei Missachtung der Registrierungspflicht im MaStR ein Bußgeld von bis zu 50.000 € verhängen. In der Praxis sind die Strafen nicht existent oder meist deutlich geringer.

  • Rückbau oder Abschaltung: Der Netzbetreiber kann die Freigabe verweigern oder den Rückbau der Anlage verlangen.

  • Versicherungsprobleme: Ohne offizielle Anmeldung beim Netzbetreiber kann der Versicherungsschutz entfallen – z. B. bei einem Defekt oder Brand der Solaranlage.

Auch wenn der Strom nicht ins Stromnetz eingespeist wird, gilt die Anlage als stromerzeugend und ist als solche zu melden.

 

Warum reicht Nulleinspeisung allein nicht aus?

Technisch gesehen ist die Idee der Nulleinspeisung eine gute Lösung zur Vermeidung von Rückspeisung. Doch aus rechtlicher Sicht bleibt die Verbindung zum öffentlichen Netz bestehen – und das führt zur Anmeldepflicht.

Eine PV-Anlage, die am Netz betrieben wird, unterliegt automatisch den geltenden Regelungen und Vorschriften. Nur vollständig netzunabhängige Inselanlagen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Solche Installationen dürfen nicht ans öffentliche Netz angeschlossen sein und benötigen eigene Speicherlösungen.

 

Gibt es legale Möglichkeiten zur vereinfachten Anmeldung?

Einige Netzbetreiber bieten bei kleinen Balkonanlagen unter 600 W oder 800 W vereinfachte Anmeldeformulare oder eine vereinfachte Inbetriebnahme ohne Vor-Ort-Prüfung an. Auch bei technischer Nulleinspeisung kann eine Rückmeldung ohne Einspeisewunsch erfolgen.

Trotzdem muss die Anlage in jedem Fall registriert und beim Netzbetreiber angemeldet sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

 

Fazit: Ist Nulleinspeisung ohne Anmeldung erlaubt?

Die Nulleinspeisung ohne Anmeldung ist rechtlich nicht zulässig. Auch wenn keine Energie ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, ist die Anlage technisch mit dem Netz verbunden – und unterliegt damit den geltenden Vorschriften.

Empfehlung:
Betreiber von PV-Anlagen sollten ihre Anlage frühzeitig anmelden, korrekt installieren lassen und beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister registrieren. Nur so ist der rechtssichere Betrieb einer Nulleinspeisung gewährleistet.

Zurück zur Übersicht