Ist ein Wechselrichter größer 800 Watt zulässig bei Balkonkraftwerken?
Seit dem 1. Juni 2024 dürfen Balkonkraftwerke in Deutschland eine maximale Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt haben. Diese Regelung wurde durch das Solarpaket I eingeführt und hebt die zuvor geltende Grenze von 600 Watt an.
Diese Beschreibung ist unter anderem beim Marktstammregister zu finden, wo die Balkonkraftwerke anzumelden sind.
Gleichzeitig wurde eine neue Obergrenze für die Solarmodule eingeführt, die bei 2.000 Watt liegt. Besonders zu beachten ist, dass Balkonkraftwerke mit leistungsstärkeren Wechselrichtern nur dann zulässig sind, wenn deren Ausgangsleistung auf 800 Watt begrenzt wird. Diese Begrenzung stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, auch wenn die technische Kapazität des Wechselrichters höher ist.
Konsequenzen bei Überschreitung
Bei Überschreitung der 800-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke entfallen die vereinfachten Regelungen. Stattdessen werden diese Anlagen wie größere Photovoltaiksysteme behandelt. Das bedeutet, dass zusätzliche Anforderungen zu beachten sind, wie eine umfangreichere Anmeldung, die Installation durch einen Fachmann und eine genauere Prüfung durch den Netzbetreiber. Es besteht auch die Möglichkeit von steuerlichen Konsequenzen.
Um den einfachen Status beizubehalten und den Anmeldeprozess unkompliziert zu gestalten, empfiehlt es sich, die 800-Watt-Grenze einzuhalten oder den Wechselrichter entsprechend zu begrenzen.