In Deutschland gibt es eine Bagatellgrenze für Stromerzeugungsanlage mit bis zu 600W, unter dieser Grenze müssen Stromerzeugungsanlagen nicht genehmigt werden. Auf europäischer Ebene ist diese Grenze bei bis zu 800W festgelegt.
In beiden Fällen wird von Einspeiseleistung gesprochen, das bedeutet, dass der Wechselrichter nicht mehr als diesen Grenzwert liefern darf. Die Solarmodule dürfen mehr leisten, da diese durch den Wechselrichter begrenzt werden. Somit fällt ein Balkonkraftwerk mit z. B. 4x400W Solarmodulen und einer Wechselrichterleistung von 600w unter diese Regelung in Deutschland.